Geförderte Maßnahme >FamilientherapeutIn<
Unsere förderfähige Maßnahme bietet Ihnen eine umfassende psychologische Grundlagenausbildung in Verbindung einer systemisch-therapeutischen Methode. Sie erhalten in Anschluss die staatliche Erlaubnis zum therapeutischen Arbeiten durch das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)“.

Die Systemische Therapie gilt als Behandlungsverfahren, welches umfassend in ambulanter und stationärer Psychotherapie angewandt wird. Ziel dieser Methode ist es die Ressourcen des Einzelnen anzuregen und lösungsfokussiert Verhaltensstrategien zu entwickeln. Besonders ist hierbei die Einordnung des Individuums in die verschiedenen Systeme wie Familie, Beruf und Umwelt, welche konkreten Einfluss auf die Lebenswirklichkeit haben. Systemische TherapeutInnen arbeiten nicht nur mit psychisch erkrankten Personen zusammen, sondern auch mit Menschen, welche sich mit konrekten Problemstellungen in Ihrem Leben konfrontiert sehen. Dies kann im Berufsleben, aber auch im familiären Kontext sein. Letzteres wird vor allem in der systemischen Beratung praktiziert.
Durch unsere Ausbildung in Einzel- , Paar- und Familientherapie mit staatlich anerkannter Zulassung zur Psychotherapie besteht daher nach Abschluss die Möglichkeit bei folgenden Bereichen zu arbeiten:
- Lebens- und Sozialberatung
- Familienhilfe
- Kliniken und Tageskliniken
- Betreute Wohngemeinschaften
- Therapeutische Praxen
- Paarberatungen
- Familientherapie
- Einzelcoaching
- Erziehungs- und Familienberatungsstellen
- Berufliches Coaching
- Personalwesen
- Konfliktberatungen im beruflichen Kontext
Ausbildungsinhalte
Die Vollzeitmaßnahme beinhaltet folgende Bestandteile:
- Grundlagenausbildung Psychotherapie
- Systemische Beratung und Vertiefung systemische Einzel-, Paar- und Familientherapie
- Anatomieseminar
- Lehrtherapeutische Selbsterfahrung
- Lehrsupervision
Zusätzlich erhalten Sie ein Kompetenztraining "Von der Bewerbung zum Beruf" und absolvieren 600 Stunden Pflichtpraktikum in einem Unternehmen Ihrer Wahl.
Es besteht zudem zweimal in der Woche eine Anwesenheitspflicht, die sogenannte "Präsenzzeit", welche zur Vertiefung des erarbeiteten Lernstoffes, Bearbeitung von Projekten, Lernkontrollen sowie Vorbereitung von Referaten und Hausarbeiten dient.
Hier die Übersicht Maßnahmedatenblatt-ST-24 M