Qualifizierung in der Behandlungspflege gemäß § 132,132a SGB V LG1 und LG2
Berufsperspektiven
Der Tätigkeitsrahmen für Pflegehelfer/innen und Personen gleichgestellter Pflege-Hilfsberufe ist gesetzlich auf die Grundpflege bedürftiger Personen (An-und Auskleiden, Körperpflege, Mund- und Zahnpflege und Hilfe beim Ausscheiden und weiteres) beschränkt.
Gemäß den Rahmenverträgen (Vergütungsvereinbarungen) für die häusliche Krankenpflege im Bundesland NRW dürfen Altenpflegehelfer/innen und sonstige Pflegehilfskräfte auch für bestimmte behandlungspflegerische Tätigkeiten (gemäß § 37 Abs.2 Satz 1 SGB V) eingesetzt werden, wenn sie diese spezielle Weiterbildung absolviert haben.
Durch die „Weiterbildung in der Behandlungspflege gemäß § 132, 132a SGB V“ wird der Einsatz der so qualifizierten Pflegehelfer/-innen im Rahmen der Behandlungspflege (siehe Curriculum) ermöglicht, was zur Entspannung der Situation im Pflegebereich führt, da die examinierten Fachkräfte behandlungspflegerische Tätigkeiten abgeben können und höher qualifizierte Fachtätigkeiten ausführen können. Durch die Förderung der „Weiterbildung in der Behandlungspflege gemäß § 132, 132a SGB V“ wird grundlegend und nachhaltig zur Lösung des Personalmangels im Engpassberufsfeld Pflege beigetragen.
Diese Weiterbildung hat sich oft als Sprungbrett ins Erwerbsleben erwiesen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung von Altenpflegehelfer/-innen und Pflegehelfer/-innen. Eine Besonderheit unseres Campus in Essen sind die Pflege-Weiterbildungen in Kooperation mit dem Ev. Fachseminar für Pflegeberufe Essen.
Durch unsere Ausbildung besteht daher nach Abschluss die Möglichkeit, in folgenden Bereichen zu arbeiten:
- Altenpflege- und Seniorenheime
- Ambulante soziale Pflegedienste
- Private Haushalte
- Geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen von Krankenhäusern
- Tagespflegestätten
- Einrichtungen des betreuten Wohnens
Ausbildungsinhalte
AUSBILDUNGSBESTANDTEILE
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UNTERRICHTSEINHEITEN | ||||
Gesamt-Unterrichtseinheiten | 186 UE (je 45 Min.) | ||||
Blutdruckmessung | 15 UE | ||||
Ernährung im Alter und Blutzuckermessung | 15 UE | ||||
Medikamentengabe | 15 UE | ||||
Injektionen, s. c. Richten von Injektionen | 15 UE | ||||
Umgang mit Kompressionsstrümpfen | 10 UE | ||||
Versorgung von Dekubitus bis Grad II | 20 UE | ||||
Versorgung eines suprapubischen Dauer-katheters und Umgang mit einer PEG | 15 UE | ||||
Klistiere und Klysma | 5 UE | ||||
Durchführung dermatologischer Bäder und Medizinische Einreibungen, Kältetherapie, Hygiene | 15 UE | ||||
Inhalationen | 5 UE | ||||
Flüssigkeitsbilanzierung / Verabreichung von Augentropfen | 5 UE | ||||
Erster Hilfe: In Notfallsituationen eine wirksame erste Hilfe leisten | 10 UE | ||||
Haftungsrechtliche Grundlagen und Dokumentation | 5 UE | ||||
Weitere Leistungen mit Anwesenheitspflicht | |||||
Unterrichts- und Prüfungsvorbereitung | 26 UE | ||||
Schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung | 10 UE | ||||
Praktikum | |||||
Praktikum | 3 Monate |
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Eckdaten
AZAV-Zertifizierung
Teilzeit, 5 Monate
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die folgendes Zertifikat
Medizinische Behandlungspflege Leistungsgruppe 1 und 2 gemäß §§ 132,132a Abs. 2 SGB V
Zugangsvoraussetzungen
Altenpflegehelfer/innen (mit staatl. Anerkennung) oder sonstige geeignete Personen (Pflegehelfer/in) mit 2-jähriger Berufserfahrung in der Pflege;
Finanzierung durch Bildungsgutscheine
In den Gesamtkosten sind sämtliche Lehrgangsgebühren, Lehrbücher und interne Prüfungsgebühren enthalten.
Studien- und Prüfungsordnung
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Ihr persönliches Beratungsgespräch 0800 / 3 22 44 99