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Frankfurt a.M:
069 – 40 56 42 31
München:
089 - 54 32 43 60


Als zugelassener Bildungsträger gem. AZWV zertifiziert durch:

Übersicht Fördermöglichkeiten

AZAV Förderung: Viele unserer Weiterbildungen und Ausbildungen werden, falls Sie arbeitslos sind oder Rente beziehen, gefördert. Diese Aus- oder Weiterbildungen können Sie belegen, wenn Sie eine Förderung/Bildungsgutschein für ein oder zwei Jahre erhalten. Die Maßnahmen finden in Vollzeit zu festegelegten Terminen statt.  

Alle hier aufgeführten Maßnahmen sind AZAV anerkannt und daher förderfähig. Sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin bei der Rentenversicherung oder beim Arbeitsamt, ob eine solche Fördermöglichkeit für Sie besteht.  

Die Maßnahmenummern finden Sie unter http://www.kursnet.arbeitsagentur.de oder sie erhalten diese bei uns.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung. Im Folgenden haben wir einige davon für Sie zusammengestellt: (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung © Bundesregierung 2009 - Alle Rechte vorbehalten.)

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung: Durch die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung soll das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite verbessert werden. Sie umfasst alle Bildungsbereiche angefangen von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen Weiterbildung.

Weiterbildungsförderungs-Beratung für Unternehmen: Frau Ina Petersen übernimmt ab 1. OKTOBER 2009 die Aufgabe über Bildungsförderungsmöglichkeiten immer aktuell zu informieren unter news: http://www.foerderstruktur.de/news.html#Neue%20Foerderbekanntmachungen. Siehe u. a. „WeGebAU“ unter „Strukturförderung“

Bildungsprämie (Prämiengutschein): Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungsund Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. www.bildungspraemie.info

Strukturförderung „WeGebAU“: „WeGebAU“ ist ein Förderprogramm für die Weiterbildung (gering) qualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Grundsätzlich müssen die Maßnahmen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erfolgen und der Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme ganz oder teilweise freigestellt werden. Den Kontakt bieten lokale Agenturen für Arbeit.

Vorteile für Arbeitnehmer:

• Vorbeugung der Arbeitslosigkeit
• Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen
• Verbesserung der Beschäftigungschancen und -fähigkeiten

Vorteile für Arbeitgeber:

• Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter
• Dem Fachkräftemangel wird entgegengewirkt
• Förderung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen

ESF-BA-Programm: Für nicht-gering-qualifizierte Kurz- oder Saisonarbeiter bietet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds eine Förderung der Weiterbildung. Übernommen werden Trainingskosten von 25% bis 80%, wenn der Arbeitsausfall saisonal oder konjunkturell bedingt ist. ESF-BA-Programm

Förderorganisationen: Wer macht was in der Wirtschaftsförderung? Hier finden Sie Kurzinformationen und Links zu den wichtigsten Förderorganisationen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/ foerderorganisationen.html oder BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH  

Bundesverwaltungsamt (BVA): Umsetzung von Fördermaßnahmen des Bundes in den Bereichen Sport und Kultur, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung etc.. E-Mail: poststelle@ bva.bund.de, Internet: http://www.bundesverwaltungsamt.de

Bildungsförderungen der einzelnen Bundesländer: Die Bildungsangebote der einzelnen Bundesländer zielen auf die Förderung von Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ab, die finanziellen Mittel für diese Förderungen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Bildungsscheck NRW: Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 500,- Euro pro Bildungsscheck, Einzelcoachings werden nicht gefördert. Bildungsscheck NRW

Niedersachsen - IWiN: Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.

Qualifizierungsschecks Hessen: Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 500,- Euro pro Kalenderjahr.

Land Brandenburg: Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung, für Qualifizierungen von Beschäftigten und des Managements entsprechend Qualifizierungsbedarfsanalyse (jährlich 300,- bis max. 3.000,- Euro pro Teilnehmer oder Teilnehmerin) und notwendige Kinderbetreuungsausgaben. Desweiteren Ausgaben für Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen in spezifischen Themenfeldern (jährlich 300,- bis max. 10.000,- Euro pro gefördertem Unternehmen) und notwendige Kinderbetreuungsmaßnahmen. Projektförderung als Anteilsfinanzierung Brandenburg

Schleswig Holstein: Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung, das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.

Baden Württemberg: Zuschüsse auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschüsse auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmender, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Baden Württemberg Allgemein: Meister-BaföG: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz- kurz Meister-BaföG- ermöglicht die Förderung der beruflichen Fortbildung unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird.

Hamburg Weiterbildungsbonus: Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 750,- Euro je Teilnehmer und Kalenderjahr, Den Weiterbildungsbonus können Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen beantragen. Weitere Informationen: www.weiterbildungsbonus.net

Begabtenförderung berufliche Bildung: Begabte junge Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können für anspruchsvolle Weiterbildungen oder Aufstiegsfortbildungen über die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gefördert werden.

Bildungsgutschein: Für Inhaber von Bildungsgutscheinen enthält das Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ einen Wegweiser beziehungsweise Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet und worauf man achten sollte, bevor man sich zu einem Lehrgang anmeldet. Die „Informationen zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer“ geben allgemein Auskunft über die Bedingungen des Bildungsgutscheins. Ansprechpartner sind die lokalen Agenturen für Arbeit.  


 

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