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Wir laden Sie ein zu einer kleinen Entspannungsreise im Alltag.
gesprochen von Sandra Tigges
Berlin:030 - 24 63 98 95
Hamburg:
040 - 881 598 96
Frankfurt a.M:
069 – 40 56 42 31
München:
089 - 54 32 43 60
Übersicht Fördermöglichkeiten
AZAV Förderung: Viele unserer Weiterbildungen und
Ausbildungen werden, falls Sie arbeitslos sind oder Rente beziehen, gefördert.
Diese Aus- oder Weiterbildungen können Sie belegen, wenn Sie eine
Förderung/Bildungsgutschein für ein oder zwei Jahre erhalten. Die Maßnahmen
finden in Vollzeit zu festegelegten Terminen statt.
Alle hier
aufgeführten Maßnahmen sind AZAV anerkannt und daher förderfähig. Sprechen Sie
mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin bei der Rentenversicherung oder beim
Arbeitsamt, ob eine solche Fördermöglichkeit für Sie besteht.
Die
Maßnahmenummern finden Sie unter
http://www.kursnet.arbeitsagentur.de oder sie erhalten diese bei uns.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildung.
Im Folgenden haben wir einige davon für Sie zusammengestellt: (Quelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung © Bundesregierung 2009 - Alle Rechte
vorbehalten.)
Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung:
Durch die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung soll das deutsche Aus-
und Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite verbessert werden. Sie
umfasst alle Bildungsbereiche angefangen von der frühkindlichen Bildung bis zur
beruflichen Weiterbildung.
Weiterbildungsförderungs-Beratung für
Unternehmen: Frau Ina Petersen übernimmt ab 1. OKTOBER 2009 die Aufgabe
über Bildungsförderungsmöglichkeiten immer aktuell zu informieren unter news:
http://www.foerderstruktur.de/news.html#Neue%20Foerderbekanntmachungen.
Siehe u. a. „WeGebAU“ unter „Strukturförderung“
Bildungsprämie
(Prämiengutschein): Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere
Bildungsund Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch
darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren - zum Bespiel durch
finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die
Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig
sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht
übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater
die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den
Prämiengutschein aus.
www.bildungspraemie.info
Strukturförderung „WeGebAU“:
„WeGebAU“ ist ein Förderprogramm für die Weiterbildung (gering) qualifizierter
und älterer Arbeitnehmer. Grundsätzlich müssen die Maßnahmen im Rahmen des
bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts erfolgen
und der Arbeitnehmer aufgrund der Teilnahme ganz oder teilweise freigestellt
werden. Den Kontakt bieten lokale Agenturen für Arbeit.
Vorteile
für Arbeitnehmer:
• Vorbeugung der Arbeitslosigkeit
•
Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen
• Verbesserung der Beschäftigungschancen
und -fähigkeiten
Vorteile für Arbeitgeber:
•
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter
• Dem Fachkräftemangel wird
entgegengewirkt
• Förderung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen
ESF-BA-Programm: Für nicht-gering-qualifizierte Kurz- oder
Saisonarbeiter bietet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Sozialfonds eine Förderung der Weiterbildung. Übernommen werden
Trainingskosten von 25% bis 80%, wenn der Arbeitsausfall saisonal oder
konjunkturell bedingt ist. ESF-BA-Programm
Förderorganisationen:
Wer macht was in der Wirtschaftsförderung? Hier finden Sie Kurzinformationen und
Links zu den wichtigsten Förderorganisationen des Bundes, der Länder und der
Europäischen Union. http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/
foerderorganisationen.html oder BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
Bundesverwaltungsamt (BVA): Umsetzung von Fördermaßnahmen
des Bundes in den Bereichen Sport und Kultur, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung
etc.. E-Mail: poststelle@ bva.bund.de, Internet:
http://www.bundesverwaltungsamt.de
Bildungsförderungen der einzelnen Bundesländer: Die
Bildungsangebote der einzelnen Bundesländer zielen auf die Förderung von
Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ab, die finanziellen
Mittel für diese Förderungen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Bildungsscheck NRW: Übernommen werden anfallende Kursgebühren
bis zur Hälfte, max. 500,- Euro pro Bildungsscheck, Einzelcoachings werden nicht
gefördert. Bildungsscheck NRW
Niedersachsen - IWiN:
Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro
Stunde und TeilnehmerIn.
Qualifizierungsschecks Hessen:
Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 500,- Euro pro
Kalenderjahr.
Land Brandenburg: Die Zuwendung erfolgt
als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung, für
Qualifizierungen von Beschäftigten und des Managements entsprechend
Qualifizierungsbedarfsanalyse (jährlich 300,- bis max. 3.000,- Euro pro
Teilnehmer oder Teilnehmerin) und notwendige Kinderbetreuungsausgaben.
Desweiteren Ausgaben für Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen in
spezifischen Themenfeldern (jährlich 300,- bis max. 10.000,- Euro pro
gefördertem Unternehmen) und notwendige Kinderbetreuungsmaßnahmen.
Projektförderung als Anteilsfinanzierung Brandenburg
Schleswig
Holstein: Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung,
das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400
Stunden umfassen.
Baden Württemberg: Zuschüsse auf die
Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschüsse auf die Teilnahmegebühr in Höhe
von 50 % für Teilnehmender, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Baden Württemberg Allgemein: Meister-BaföG: Das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz- kurz Meister-BaföG- ermöglicht die
Förderung der beruflichen Fortbildung unabhängig davon, in welcher Form sie
durchgeführt wird.
Hamburg Weiterbildungsbonus:
Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 750,- Euro je
Teilnehmer und Kalenderjahr, Den Weiterbildungsbonus können Beschäftigte in
kleinen und mittleren Unternehmen beantragen. Weitere Informationen:
www.weiterbildungsbonus.net
Begabtenförderung berufliche Bildung: Begabte junge
Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung können für anspruchsvolle
Weiterbildungen oder Aufstiegsfortbildungen über die Stiftung
Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gefördert werden.
Bildungsgutschein: Für Inhaber von Bildungsgutscheinen enthält das
Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ einen Wegweiser
beziehungsweise Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet und worauf
man achten sollte, bevor man sich zu einem Lehrgang anmeldet. Die „Informationen
zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmer“ geben allgemein Auskunft über die
Bedingungen des Bildungsgutscheins. Ansprechpartner sind die lokalen Agenturen
für Arbeit.



