Gefährdungsbeurteilung Psyche – warum sie Pflicht ist und was sie wirklich bringt
Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit und eine gereizte Stimmung im Team: Für viele Beschäftigte in Deutschland gehört psychischer Druck längst zum Arbeitsalltag.
Laut dem DGUV Barometer Arbeitswelt 2025 berichten 51 Prozent der Befragten von erhöhtem Zeitdruck und 43 Prozent von einem gereizteren Betriebsklima – branchenübergreifend 1.
Die Folgen sind messbar: Der DAK-Psychreport 2025 zeigt, dass psychische Erkrankungen im Jahr 2024 insgesamt 342 Fehltage je 100 Versicherte verursachten und damit Platz 3 der häufigsten Krankheitsursachen belegten 2. Die durchschnittliche Krankschreibungsdauer lag bei 33 Tagen pro Fall – ein Wert, der mit dem Alter auf bis zu 58 Tage steigt 2.
Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfallkosten durch psychische Erkrankungen bezifferte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für 2023 auf 20,5 Milliarden Euro, den Ausfall an Bruttowertschöpfung sogar auf 35,4 Milliarden Euro 3.

Trotz dieser alarmierenden Zahlen bleibt ein entscheidendes Instrument des Arbeitsschutzes weitgehend ungenutzt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, kurz GB Psych.
Seit 2013 ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch geben laut dem DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 nur 28 Prozent der Beschäftigten an, dass in ihrem Betrieb psychische Gefährdungen überhaupt beurteilt werden 4. In kleinen Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden findet sie sogar in 79 Prozent der Fälle nicht statt 4.
Die zentrale Frage lautet: Wie kann ein Werkzeug, das so dringend gebraucht wird, in so vielen Betrieben noch immer ungenutzt bleiben?
DAK-Psychreport 2025: Psychische Erkrankungen verursachten im Jahr 2024 insgesamt 342 Fehltage je 100 Versicherte.
WAS GENAU IST DIE GB PSYCH – UND WAS IST SIE NICHT?
Zunächst ein verbreitetes Missverständnis: Bei der GB Psych geht es nicht darum, die psychische Gesundheit einzelner Beschäftigter zu bewerten. Vielmehr werden die Arbeitsbedingungen systematisch untersucht – also alles, was von außen auf Menschen am Arbeitsplatz einwirkt 5.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie benennt fünf zentrale Belastungsbereiche, die jeder Betrieb prüfen sollte 6:
| Belastungsbereich | Beispiele für kritische Ausprägungen |
|---|---|
| Arbeitsinhalte | Monotone Tätigkeiten, geringer Handlungsspielraum, emotionale Inanspruchnahme |
| Arbeitsorganisation | Hoher Zeit- und Leistungsdruck, häufige Unterbrechungen, unklare Zuständigkeiten |
| Arbeitszeit | Ungünstige Schichtarbeit, fehlende Planbarkeit, mangelnde Erholung |
| Soziale Beziehungen | Konflikte mit Führungskräften, fehlende Unterstützung, Mobbing |
| Arbeitsumgebung | Lärm, räumliche Enge, ungünstige Beleuchtung |
Die gesetzliche Grundlage bildet § 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz. Danach müssen alle Arbeitgebenden – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße – eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die auch psychische Belastungsfaktoren berücksichtigt 5.
Wer dies unterlässt, riskiert bei Kontrollen Anordnungen der Aufsichtsbehörden und im Wiederholungsfall Bußgelder gemäß § 25 ArbSchG 7.
WARUM DIE UMSETZUNG SO OFT SCHEITERT
Die Gründe für die geringe Umsetzungsquote sind vielschichtig. Viele Arbeitgebende wissen schlicht nicht, dass sie zur GB Psych verpflichtet sind 8. Andere schätzen den Aufwand falsch ein oder fürchten, Probleme sichtbar zu machen, die sie anschließend lösen müssen.
Hinzu kommt: Anders als bei physischen Gefährdungen wie Lärm oder Gefahrstoffen gibt es kein einfaches Messgerät für psychische Belastungen 5.
Stattdessen stehen drei bewährte Methoden zur Verfügung: schriftliche Beschäftigtenbefragungen, moderierte Analyseworkshops und Beobachtungsinterviews 5.
Welches Verfahren passt, hängt vom Betrieb ab. Entscheidend ist, dass Beschäftigte mit ihrer praktischen Arbeitserfahrung einbezogen werden, weil sie die Belastungen, Abläufe und blinden Flecken ihres Arbeitsalltags besonders gut kennen 6.
2026: DAS JAHR DER VERSCHÄRFTEN KONTROLLEN
Für Unternehmen, die bisher abgewartet haben, wächst der Handlungsdruck erheblich. Seit Januar 2026 ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft 9.
Sie öffnet die sicherheitstechnische Fachkunde für Arbeitspsychologie und Ergonomie, sodass Unternehmen interdisziplinäre Teams für die GB Psych einsetzen können 9. Gleichzeitig erhöhen staatliche Aufsichtsbehörden ihre Kontrollquoten deutlich und prüfen bei Betriebsbesuchen verstärkt die Qualität der psychischen Gefährdungsbeurteilung 10.
Die Nationale Präventionskonferenz hat unter Vorsitz der DGUV das Schwerpunktthema „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ für 2026 ausgerufen 11.
Die Botschaft ist klar
Die Schonfrist ist vorbei. Psychische Belastung wird nicht mehr nur als weiches Gesundheitsthema behandelt, sondern als prüfbarer Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes.

VON DER PFLICHT ZUR CHANCE
Wer die GB Psych nur als lästige Pflicht versteht, verschenkt enormes Potenzial. Fachleute schätzen, dass die Krankheitskosten in Unternehmen nach konsequenter Umsetzung um durchschnittlich 26 Prozent sinken können 12.
Die Gefährdungsbeurteilung deckt nicht nur Risiken auf, sondern identifiziert auch Ressourcen, die Beschäftigte gesund und motiviert halten 6. Sie ist damit weit mehr als ein Compliance-Instrument: Sie kann bessere Arbeitsbedingungen, stärkere Beschäftigtenbindung und wirtschaftliche Stabilität fördern.
Die sieben Schritte des GDA-Prozesses
Diese sieben Schritte bieten einen klaren Rahmen, um psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und wirksame Maßnahmen abzuleiten 6.
- Tätigkeiten und Bereiche festlegen
- Belastungsmerkmale ermitteln
- Belastungen beurteilen
- Maßnahmen festlegen
- Maßnahmen durchführen
- Wirksamkeit prüfen
- Ergebnisse dokumentieren
Besonders wichtig ist dabei eine offene Kommunikation. Wenn Beschäftigte spüren, dass Ergebnisse ernst genommen und Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden, steigen Akzeptanz und Beteiligung – und damit auch die Qualität der Ergebnisse 6.
UNSER FAZIT
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist weit mehr als eine bürokratische Pflichtübung. Sie ist ein zentrales Instrument, um Arbeit gesund zu gestalten und Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Die geringe Umsetzungsquote zeigt, dass es an Wissen, Kompetenz und oft auch an Mut fehlt, sich dem Thema ernsthaft zu stellen. Genau hier setzt campus naturalis an.
Fachkompetenz für gesunde Arbeitsbedingungen entwickeln
Mit der Ausbildung für Fachberatung Stressbewältigung und Burnout Prävention bildet campus naturalis Fachkräfte aus, die Unternehmen kompetent durch den Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung begleiten und nachhaltige Lösungen für gesunde Arbeitsbedingungen entwickeln können.
Wer die Zeichen der Zeit erkennt, investiert nicht nur in Prävention – sondern in eine Unternehmenskultur, in der Menschen gern und gesund arbeiten.
Quellen und Literatur
Die hochgestellten Zahlen im Artikel verweisen auf die folgenden Quellen, Studien und Fachveröffentlichungen.
-
1
DGUV Barometer Arbeitswelt 2025:
Zeitdruck und Betriebsklima in der Arbeitswelt
Daten zu Zeitdruck, gereiztem Betriebsklima und psychischer Belastung am Arbeitsplatz.
Zur Quelle bei DGUV Arbeit & Gesundheit
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2
DAK-Gesundheit:
Psychreport 2025
Quelle zu psychisch bedingten Fehltagen, Krankheitsursachen und durchschnittlicher Krankschreibungsdauer.
Zur Quelle bei DAK-Gesundheit
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3
BAuA / DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025:
Volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit und mentale Gesundheit
Einordnung zu Produktionsausfallkosten, Bruttowertschöpfungsausfall und psychischer Belastung.
Zur Quelle bei DEKRA
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4
DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025:
Mentale Gesundheit und Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Daten zur Umsetzung der GB Psych in Betrieben unterschiedlicher Größe.
Zur Quelle bei DEKRA
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5
BGW:
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Grundlagen, Verfahren und Abgrenzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
Zur Quelle bei der BGW
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6
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie:
Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Belastungsbereiche, Beteiligung der Beschäftigten und Prozessschritte der GB Psych.
Zur Quelle bei GDA Psyche
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7
KomNet NRW:
Sanktionen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Informationen zu möglichen behördlichen Maßnahmen und Sanktionen.
Zur Quelle bei KomNet NRW
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8
Haufe:
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Einordnung zu Umsetzungsproblemen, Pflichten und betrieblichen Hürden.
Zur Quelle bei Haufe
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9
Basi:
Psyche in der Gefährdungsbeurteilung 2026 mit mehr System
Informationen zur überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 und interdisziplinärer Fachkunde.
Zur Quelle bei Basi
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10
Ad-hoc-news:
Psychische Gesundheit: Arbeitsschutz rückt 2026 in den Fokus
Bericht zu verstärkten Kontrollen und stärkerem Fokus auf psychische Gesundheit im Arbeitsschutz.
Zur Quelle bei Ad-hoc-news
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11
Ad-hoc-news:
Arbeitsschutz 2026: Psychische Gesundheit und Homeoffice im Fokus
Einordnung zum Präventionsschwerpunkt psychische Gesundheit in der Arbeitswelt.
Zur Quelle bei Ad-hoc-news
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12
PGB Kompakt:
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen lohnt sich
Quelle zur möglichen Reduktion krankheitsbedingter Kosten durch konsequente Umsetzung.
Zur Quelle bei PGB Kompakt
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